Rechte - RECHTE DER SV
An dieser Stelle möchten wir Euch auszugsweise über
die Rechte der SV, speziell der Schülervertreter, informieren.
Falls Euch die Rechte der Schüler interessieren folgt einfach dem Link:
>>>
Rechte der Schüler <<<
Wenn ihr alles über Eure Rechte erfahren wollt, schaut einfach mal hier vorbei:
>>>
www.schuelervertretung.de <<<
Nun aber zum eigentlichen Thema - Die Rechte der Schüler:
Die einzelnen Themen in der Übersicht:
Unterrichtsbefreiung für Schülervertreter
Wie sieht das eigentlich mit der Unterrichtsbefreiung für SV-Versammlungen und
anschließender Zeit im Unterricht für den SV-Bericht aus?
Ein SV-Mitglied hat ein Recht auf Unterrichtsbefreiung - im Rahmen der SV-Treffen -
von 12 Unterrichtsstunden im Schuljahr. Ist diese Zahl noch nicht überschritten, bist
Du für die jeweiligen Stunden entschuldigt und darfst also fernbleiben, um an einer
SV-Sitzung teilzunehmen. Weiterhin steht den jeweiligen SV-Vertretern eine Stunde
zu, in der sie Beschlüsse und alles weitere Wichtige aus den Sitzungen ihrer
Schülerschaft mitteilen. Man sollte es jedoch auch nachvollziehen, wenn einige
Lehrer ihren Unterricht zu diesem Zeitpunkt nicht dafür nutzen lassen möchten.
Im Normalfall findet sich allerdings immer ein Lehrer, der bereit ist, seinen Unterricht
ein wenig zurückzustellen. Solltet ihr jedoch keine gesamte Stunde in Anspruch
nehmen, so kann den Rest der Zeit natürlich normaler Unterricht durchgeführt
werden.
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Teilnahme an Klassenkonferenzen
Was macht eigentlich die Klassenkonferenz?
Die Klassenkonferenz besteht aus den Lehrern, die die entsprechende Klasse
unterrichten, der Vorsitzenden des Klassenelternbeirates und - ab der achten
Klasse -den Klassensprechern. Von der Klassenkonferenz werden beschlossen
- Verweise , Ausschluss vom Unterricht, Ausschluss von Schulveranstaltungen
- Auszeichnungen
- Klassenveranstaltungen (Praktika, Ausflüge etc.)
Wichtig bei der Entscheidung, ob ein Schüler vom Unterricht ausgeschlossen
werden soll oder nicht, ist, dass der Klassensprecher bei der Klassenkonferenz
dann anwesend ist, um noch einmal aus Sicht der Schüler die Situation zu
beschreiben. Wird er nicht eingeladen, so ist dies ein Verfahrensfehler und der
getroffene Beschluss erst einmal ungültig. Klassensprecher können, wenn sie es für
nötig erachten, darauf hinwirken, eine Klassenkonferenz einzuberufen. Wird die
Klassenkonferenz als Zeugnis- oder Versetzungskonferenz oder bei Prüfungen tätig
oder trifft sie sonstige Entscheidungen aufgrund der Beurteilung von Leistungen
eines Schülers, nehmen an den Sitzungen nur die Lehrkräfte teil. Die oder der
Vorsitzende des Klassenelternbeirates wird zur Teilnahme mit beratender Stimme
eingeladen.
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Teilnahme an Fachkonferenzen
Muss ich unbedingt zu den Fachkonferenzen gehen?
Geht zu den Fachkonferenzen! Die Fachkonferenz berät über die Lehrpläne,
welcher Stoff also im Unterricht behandelt wird. Es ist daher recht interessant zu
hören, warum wir so manches lernen müssen.
Viel wichtiger aber ist, dass auch wir, als Schüler, dort vertreten sind (es dürfen
Schülervertreter ab der 8. Klasse daran teilnehmen), damit wir den Lehrern mitteilen
können, was wir als Schüler für wichtig in diesem Fach halten. Falls ihr an dem
Termin nicht könnt, habt ihr das Recht euch vertreten zu lassen.
Schickt auf jeden Fall einen Vertreter! Lasst euch für die Fachkonferenzen wählen!
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